Der Auftragnehmer darf, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, im Rahmen der Erbringung der ihm nach dieser AGB und seinem Angebot obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis verantwortlich und haftbar. Sofern der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach dieser AGB obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Pflichten bleiben hiervon unberührt.
Es erfolgt keine Erstattung von Aufwendungen des Auftragnehmers, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Betriebsmittel, welche ggf. zur optimalen Erbringung der Dienstleistung angemietet werden.
Mangels abweichender Bestimmungen in dieser AGB sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach dieser AGB und dem Angebot vorzunehmenden Zahlungen in Euro.
Sofern es keine Sondervereinbarungen, z.B. hinsichtlich eines lokalen Exklusivrechtes gibt, darf der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Auftragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Die Sevarox GmbH und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern der Sevarox GmbH entfernt der Kunde eine über die Sevarox GmbH abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der Sevarox GmbH und dem Kunden.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln des vom Auftragnehmer verrichteten Dienstes durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Rechte und Pflichten aus dieser AGB dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Partei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Sevarox GmbH maßgebend.
Sofern der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Auftragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand.
Diese AGB unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Parteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in dieser AGB.
AGB Stand: 24.11.2023 ©